Für unsere Schweizer und Liechtensteiner Kunden wird ein Vormerkschein (15.25) benötigt:
Sie möchten bei uns ein Fahrzeug mieten und in der Schweiz oder Liechtenstein benutzen oder beladen?
Dann müssen Sie bei der Einreise beim Schweizer Zoll einen Vormerkschein 15.25 für das Fahrzeug beantragen (Mietvertag und Reisepass).
Diesen erhalten Sie bei allen Grenzübergängen während der Öffnungszeiten im Reiseverkehr
(Tipp: Die Zollstelle Au-Lustenau ist immer besetzt)
Mit dem Vormerkschein 15.25 haben Sie 8 Tage Zeit (ab Beginn des Mietvertrages gerechnet), das Fahrzeug wieder auszuführen.
Reisen Sie erst später als 5 Tage nach Beginn des Mietvertrages in die Schweiz ein, stellt Ihnen die Zollstelle einen Vormerkschein 15.25 für 3 Tage aus.
Den mit dem Vermietungsunternehmen abgeschlossene Mietvertrag müssen Sie jederzeit vorweisen können.